Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Betrifft die Firma Merckens Karton- und Pappenfabrik GmbH sowie die Firma Merckens Präsentationsprodukte GmbH.

Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle bei uns getätigten Bestellungen. Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist.
Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Preise und Zahlung
Sofern nichts Anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise als Euro-Beträge exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen sofort bei Auslieferung abzurechnen.

Gerät der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall können noch nicht ausgelieferte Waren bis zur Zahlung zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden.

Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche, auch aus dem Titel der Gewährleistung, ist ausgeschlossen.

Erfüllung, Versand, Lieferfristen, Abruf
Wir sind nicht verpflichtet, die vom Besteller zur Fertigung eines Auftrags beigestellten Komponenten, wie zB Daten, Druckbögen und Stanzformen, etc. einer vorherigen Prüfung zu unterziehen.
Eine allenfalls vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn alle Details für den Auftrag vollständig geklärt sind und der Besteller seinen Verpflichtungen etwa zur Freigabe eines Drucks oder anderer Unterlagen nachgekommen ist und diese bei uns eingelangt sind. Teillieferungen sind zulässig.
Als Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung bzw Abholung der Ware bei uns. Wird eine allenfalls vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so hat der Besteller das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen 4 Monaten abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Bei Annahmeverzug über den genannten 4-monatigen Zeitraum hinaus sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche von Besteller eine 20%-ige Stornogebühr zu begehren.

Verpackungsmaterial
Soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, nehmen wir Verpackungsmaterial zurück. Sofern Gitterboxen bzw Europapaletten zur Auslieferung verwendet werden, hat der Besteller dem Spediteur diese in gleicher Anzahl zurückzugeben. Die Rücksendung über den Spediteur hat innerhalb angemessener Frist in einwandfreiem Zustand frei Haus zu erfolgen. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Besteller die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenübergans bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt geht auch nicht durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch die Saldenziehung unter. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Dieses Ausfolgungsrecht besteht auch dann bzw zu einem Zeitpunkt, zu dem wir noch nicht vom Vertrag zurückgetreten sind.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter zu verarbeiten oder weiter zu veräußern.
Wird die Ware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet oder mit nicht uns gehörender Ware gemäß den §§ 414, 415 ABGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so ist der Besteller verpflichtet, uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung einzuräumen. In diesem Fall hat der Käufer die in unserem Miteigentum stehende Ware unentgeltlich zu verwahren.
Wird Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Abnehmer von der Abtretung zu informieren und uns die erfolgte Drittschuldnerverständigung umgehend schriftlich nachzuweisen.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.
Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat uns der Besteller sofort schriftlich zu verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Besteller ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die zur Abwehr des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden, soweit diese Kosten nicht von Dritten erlangt werden können.

Gewährleistung, Haftungsausschluss
Die absolute Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf ein vom Besteller zur Verfügung gestelltes Material bzw Unterlagen, etc. zurück zu führen ist.
Schadenersatzansprüche bestehen mit Ausnahme von Personenschäden nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere für die Haftung für entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche des Bestellers verjähren generell in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Unternehmenssitz in A-4311 Schwertberg. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das für unseren Unternehmenssitz in A-4311 Schwertberg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht ist alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns ist immer österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes sowie unter Ausschluss der Anwendung internationaler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtsübereinkommens von 11.4.1980.
Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt.